MELBA Verfahren

 

MELBA: Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit


Dieses Verfahren wird bei der beruflichen Wiedereingliederung eingesetzt. Mithilfe von MELBA werden Fähigkeitsprofile von ArbeitnehmerInnen und Anforderungsmerkmale von Arbeitsplätzen erarbeitet.

Grundlage des Verfahrens sind 29 festgelegte Merkmale, um ein einheitliches Vorgehen zu ermöglichen. Dabei stimmen die Fähigkeitsmerkmale mit den Anforderungsmerkmalen überein, um einen Profilvergleich herstellen zu können.

Unter "Fähigkeit" versteht man die seelische und körperliche Aufnahmefähigkeit, die ein Mensch erbringen muss, um eine bestimmte Aufgabe zu erledigen. Durch Gespräche und Beobachtung der betreffenden Person wird das Fähigkeitsprofil erstellt. Dabei wird eine Einteilung (Profilwert 1-5) durchgeführt. Der Profilwert 1 steht für eine sehr geringe Anforderung bzw. stark eingeschränkte Fähigkeit, der Profilwert 5 steht für überdurchschnittliche Anforderung bzw. überdurchschnittliche Fähigkeit.

Unter "Anforderung" versteht man die Arbeitsbedingungen, die ein bestimmter Arbeitsplatz (z. B. Verkäuferin für Modegeschäft oder Bäckerei) an eine Person stellt. Dieser spezielle Arbeitsplatz wird untersucht und seine Bedingungen werden benannt.

Nach der Analyse werden die beiden Profile übereinander gelegt und abgeglichen. Dabei müssen nicht alle Profilwerte übereinstimmen. Es muss abgestimmt werden, ob die übereinstimmenden Werte ausreichen, diesen Arbeitsplatz einzunehmen, oder ob ein Arbeitstraining stattfinden soll, oder ob ein anderer Arbeitsplatz in Frage kommt.

"Wer den größten Pinsel besitzt, ist noch lange nicht der beste Maler."

Alfred Kumpf